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Was ist zu tun, wenn ein Todesfall eintritt 3. Januar 2022

Egal ob der Todesfall zuhause, im Krankenhaus, in einer Versorgungseinrichtung (Heim) oder durch ein Unglück eintritt, bitte rufen Sie uns ehest möglich an.

Sterbefall im Krankenhaus:
Sie werden vom Krankenhaus über den Tod informiert und Sie bekommen noch Zeit sich von Ihrem Angehörigen zu verabschieden. Danach wird der Verstorbene in die Prosektur überstellt. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern, wir erledigen alles andere für Sie.
Sie können natürlich die persönlichen Sachen des Verstorbenen aus dem Krankenhaus abholen und Kleidung für den Verstorbenen im Krankenhaus abgeben. Gerne erledigen das aber auch wir für Sie.

Sterbefall zu Hause:
Sie müssen umgehend ein Arzt verständigen, der den Tod feststellt und eine Totenbescheinigung ausstellt. Dies kann der Hausarzt sein, der ärztliche Notdienst (141 – ohne Vorwahl) oder die Rettung (Notarzt 144 – ohne Vorwahl). Weitere Handlungsanweisungen bekommen Sie dann vom Arzt.
Sobald der Arzt informiert wurde bzw. der Tod festgestellt wurde, nehmen Sie bitte gleich Kontakt mit uns auf.
Sie können sich dann noch in Ruhe von Ihrem Angehörigen verabschieden. Wir übernehmen dann für Sie die Ankleidung und die Abholung des Leichnams. Wenn Sie das wünschen, können Sie auch gerne selber im Zuge der Verabschiedung die Ankleidung durchführen- wir helfen Ihnen auch gerne dabei.

Sterbefall in einer Versorgungseinrichtung:
Die Verständigung des Arztes wird von der Einrichtung (Seniorenheim, Pflegeeinrichtung) organisiert und Sie werden verständigt. Sie können dann in das Heim kommen und sich vom Verstorbenen verabschieden. Sie können auch Kleidung für den Verstorbenen mitnehmen.

Sterbefall durch Unglück (Unfall oder Suizid):
Wird der Verstorbene nach einem Unglück aufgefunden, ist die Polizei und ein Arzt zu verständigen. Weitere Instruktionen erhalten Sie dann von der Polizei bzw. vom Arzt.